FAQs – Unsere Antworten auf Ihre häufigsten Fragen

 

1 – Wie werde ich Teil des m(Research Teams?

2 – Wie erfolgt die Auftragsübermittlung – Jobangebot?

3 – Welche Grundsätze gelten für die Auftragsdurchführung?

4 – Freier Dienstnehmer*in oder Selbstständige*r Auftragnehmer*in – Versicherung?

5 – Wann ist ein Nebenverdienst nicht Einkommenssteuerpflichtig?

6 – Wie lange dauert ein Auftrag?

7 – Wie und wann werden die Aufträge bezahlt?

8 – Wie werden Auftragnehmer*innen ausgewählt?

9 – Was passiert, wenn ich einen Auftrag nicht rechtzeitig erledigen kann?

10 – Ich möchte hauptberuflich für Sie tätig sein, ist das möglich?

11 – Ich möchte meine Daten in der Datenbank aktualisieren oder löschen?

 

1 – Wie werde ich Teil des m(Research Teams?
Ganz einfach und unkompliziert. Registrieren Sie sich kostenlos und unverbindlich in unserer Datenbank – bitte den zugeschickten Benutzernamen (diesen unbedingt speichern und ist nicht veränderbar) – Passwort (können sie jederzeit neu über Login anfordern). Nach Prüfung Ihrer Angaben informieren wir Sie gerne, sobald wir Ihnen einen passenden Auftrag anbieten können. Durch die Anmeldung in der Datenbank verpflichten Sie sich nicht zur Durchführung bestimmter Aufträge, sondern können jede Auftragsanfrage annehmen oder ablehnen.

2 – Wie erfolgt die Auftragsübermittlung – Jobangebot?
Sie werden von uns grundsätzlich per Email, telefonisch oder auch schriftlich kontaktiert, wenn wir Ihnen einen Auftrag bzw. Jobangebot in Ihrer Nähe anbieten können. Manchmal werden wir Ihnen per Telefon noch einige Fragen stellen oder Sie per Email bitten, uns noch weitere Angaben zu machen, um im Interesse der Auftraggeber exakt die passenden Tester*innen zu finden und/oder eine mögliche Befangenheit Ihrerseits auszuschließen. Erst dann können wir Ihnen Objekt und Ort für den Auftrag bekanntgeben und Sie über Aufgabenstellung und Honorierung informieren. Selbstverständlich können Sie Aufträge immer ablehnen; Sie brauchen nicht zu befürchten, dass dies Einfluss auf die Berücksichtigung Ihrer Person bei künftigen Aufträgen hätte.

3 – Welche Grundsätze gelten für die Auftragsdurchführung?
Sie bekommen von uns vorab ein genau detailliertes transparentes Jobangebot, was Sie für welche Leistung in welchem Zeitrahmen erhalten. Wenn Sie sich zur Annahme eines Auftrages entscheiden und diesen zusagen, müssen Sie ihn auch durchführen. Die Auftragsannahme bestätigen Sie mit dem jeweils unterfertigten Projektvertrag, den wir mit Ihnen abschließen. Sie erhalten eine Einschulung bzw. Anweisung mit exakten Richtlinien zur Auftragsdurchführung. Entscheidend sind immer Genauigkeit und Pünktlichkeit – wir können Sie nur dann honorieren, wenn Ihre Berichte exakt den Vorgaben entsprechen und innerhalb der Zeitvorgaben bei uns eingehen.

4 – Freier Dienstnehmer oder Selbstständige*r Auftragnehmer*in – Versicherung?
Freier Dienstnehmer (frDN) – In der Zeit, in der Sie für uns tätig sind, müssen Sie unfallversichert sein. Daher melden wir Sie als freien Dienstnehmer (frDN) bei der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) an. Diese Kosten übernehmen wir bei jedem Projekt, in dem Sie für uns tätig sind. Sie erhalten nach ordnungsgemäßer Auftragsabwicklung Anfang des Folgemonats, in dem Sie für uns tätig waren, über unseren Steuerberater die Lohnzettel per Email.
Selbstständige*r Auftragnehmer – In der Zeit, in der Sie für uns tätig sind, müssen Sie sich selber versichern. Sie sind Selbstständige*r Gewerbetreibende*r oder sind als Neuer Selbstständige*r oder Freier Beruf/Freischaffende Tätigkeit und legen nach ordnungsgemäßer Auftragsabwicklung uns eine Rechnung nach Projektende.

5 – Wann ist ein Nebenverdienst nicht Einkommenssteuerpflichtig?
Eine Mitteilung an das Finanzamt durch unsere Steuerberatungskanzlei  unterbleibt, wenn das insgesamt im Kalenderjahr geleistete (Gesamt-) Nettoentgelt einschließlich  allfälliger Reisekostenersätze nicht mehr als 900,- EUR und das (Gesamt-) Nettoentgelt einschließlich  allfälliger Reisekostenersätze für jede einzelne Leistung nicht mehr als 450,- EUR beträgt. Für das Unterbleiben der Mitteilungspflicht müssen beide Voraussetzungen gemeinsam vorliegen.
Unabhängig davon, ob diese Tätigkeit mittels Gewerbeschein, als „neuer Selbständiger“ oder als frDN ausgeübt wird.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte im VORHINEIN an Ihren Steuerberater oder an das örtliche Finanzamt.
Gleichzeitig mehrere Bezüge:
Vom Finanzamt werden alle Ihre Bezüge vom 1.1. bis 31.12. eines jeden Jahres zusammengezählt und dem Einkommensteuertarif unterworfen. Bei mehreren Dienstverhältnissen, Pensionsbezug und Dienstverhältnis, Dienstverhältnis und selbständigen Einkünften, Pensionsbezug und selbständigen Einkünften (also bei Kombinationen mit zumindest einer unselbständigen Tätigkeit) errechnet sich die Nachzahlung ans Finanzamt so, indem die durch das Einkommen erreichte Progressionsstufe auf das Zusatzeinkommen angewendet wird. Bei mehreren, gleichzeitigen Dienstverhältnissen wird die bereits vom Zusatzeinkommen entrichtete (bereits abgezogene) Lohnsteuer auf die Nachzahlung angerechnet.
Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater oder bei dem örtlichen Finanzamt.

6 – Wie lange dauert ein Auftrag?
Das hängt von der Art des Auftrages ab. Bei Testkäufen z.B. ist der eigentliche Auftrag in 20 Minuten oder weniger „erledigt“, in anderen Fällen in 3 Stunden und wenn man mehrere Testkäufe in einem Projekt übernommen hat, dauert es dementsprechend länger. Das gesamte Projekt hingegen kann sich über Wochen oder sogar Monate erstrecken.

7 – Wie und wann werden die Aufträge bezahlt?
Die Höhe des Entgelts hängt von der Art und Weise des Einsatzes ab, welchen wir Ihnen vorab in Rahmen eines detaillierten, transparenten Jobangebotes übermittelt haben.
Pro Einsatz, Besuch bzw. Tätigkeit ist Ihnen ein bestimmter Betrag angeboten worden. Zusätzlich behalten z.B. unsere Tester*innen oft die eingekauften Waren, deren Kaufpreis gegen Vorlage der Quittungen erstattet wird. Auch hier sind Ausnahmen möglich, z. B. beim Kauf hochwertiger Güter oder etwa bei der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen wie ein Testbesuch in einem Hotel. Je nach Projekt, werden Reisekosten, Eintrittsgelder und sonstige Spesen erstattet. Ihre auftragsgemäß erbrachte Leistung wird in der Regel nach 14 Tagen nach Projektende durch eine Banküberweisung abgegolten. Bei Freien Dienstnehmern (frDN) erfolgt die Überweisung mit dem Anfang des nächsten Monats z.B. wenn im Mai die Leistung stattgefunden hat, erfolgt die Überweisung Anfang Juni.

8 – Wie werden Auftragnehmer*innen ausgewählt?
Die Auswahl erfolgt nach projektspezifischen Kriterien. So kann z.B. ein bestimmter Auftrag erfordern, dass der/die Testkäufer*in beispielsweise eine Frau im Alter von 25 bis 35 Jahren sein soll, oder ein Paar, das auf der Suche nach einer Eigentumswohnung ist. Entsprechen Sie dem jeweiligen Profil und wohnen in der Nähe des Testortes werden Sie von uns per E-Mail kontaktiert. Sie haben natürlich immer die Möglichkeit, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.

9 – Was passiert, wenn ich einen Auftrag nicht rechtzeitig erledigen kann?
Natürlich kann es Situationen geben, in denen es Ihnen nicht möglich ist, einen Auftrag rechtzeitig auszuführen. Dann erwarten wir allerdings eine telefonische oder schriftliche Mitteilung per Email so früh wie möglich vor dem Termin, um schnellst möglich umdisponieren zu können!

10 – Ich möchte hauptberuflich für Sie tätig sein, ist das möglich?
Nein, das ist leider bei Projektverträgen nicht möglich. Wir bekommen Projekteaufträge von unseren Kunden, die großteils nur über einen kurzen Zeitraum laufen. Es sind abwechslungs- und lehrreiche Nebenbeschäftigungen, aber eben ein Nebenjob. Von diesen Tätigkeiten können Freie Dienstnehmer Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten.
Selbstständige Auftragnehmer*innen haben großteils nicht nur einen Auftraggeber, sondern viele unterschiedliche Auftraggeber von denen sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten.

11 – Ich möchte meine Daten in der Datenbank ändern, aktualisieren oder löschen?
Sie können jeder Zeit mit Ihrem, per Email bei der Anmeldung in unserer Datenbank, zugeschickten Benutzernamen (bitten diesen unbedingt speichern und ist nicht veränderbar) und Passwort (können sie jederzeit neu über Login anfordern) in die Datenbank einsteigen und Ihre Daten ändern, aktualisieren und löschen. Eine kurze Email an office@mresearch.at mit dem Wunsch Ihren Eintrag aus der Datenbank zu löschen, können wir ihnen auch anbieten.

 

Sie haben doch noch Fragen, dann rufen sie uns bitte an +43 (0)316 42 60 69
Mo – Do: 09:00 – 17:00 Uhr und Fr: 09:00 – 14:00 Uhr

oder schicken sie uns ein Email: office@mresearch.at